Urlaubsanspruch-Rechner | Urlaubsanspruch berechnen
Der Urlaubsanspruch ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und gewährt Arbeitnehmern eine bestimmte Anzahl an freien Tagen, die sie im Jahr zur Erholung nutzen können. Mit diesem Urlaubsanspruch-Rechner kannst du schnell und einfach deinen Urlaubsanspruch berechnen. Ob Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, unser Rechner berücksichtigt deine tatsächlichen Arbeitstage, den gesetzlichen Mindesturlaub und deine Beschäftigungsdauer. Außerdem haben wir passende Informationen und zeigen dir, wie du diese Berechnung selbst durchführen kannst.
- Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche und 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. - Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?:
Der Urlaubsanspruch kann mit folgender Formel berechnet werden: \( \text{Urlaubsanspruch} = \left( \frac{\text{Urlaubsanspruch}}{\text{Regel-Arbeitstage}} \right) \cdot \text{tatsächliche Arbeitstage pro Woche} \)
Die Berechnungen von diesem Urlaubsanspruch-Rechner und Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und sind keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Bitte konsultiere bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten einen Fachmann.
Wie funktioniert dieser Urlaubsanspruch-Rechner? | Anleitung
Dieser Urlaubsanspruch-Rechner ist ein Online-Rechner, um deinen individuellen Urlaubsanspruch zu berechnen. Gehe folgendermaßen Schritt-für-Schritt vor:
- Urlaubsanspruch angeben: Gib zuerst den im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten nominalen Urlaubsanspruch in Tagen an.
- Regel-Arbeitswoche der Firma angeben: Gib die Anzahl der Arbeitstage pro Woche laut Unternehmensregelung (z. B. 5 oder 6 Arbeitstage) an.
- Deine Anzahl Arbeitstage: Gib die tatsächliche Anzahl der Tage, an denen du pro Woche arbeitest an.
- Beschäftigungsmonate angeben: Gib nun die Anzahl der vollen Monate, die du im Kalenderjahr beschäftigt bist an.
- Berechnen: Klicke auf "Berechnen", um die Berechnung durchzuführen. Der Urlaubsanspruch-Rechner zeigt anschließend das Ergebnis automatisch im Ausgabefeld an.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch | Einfach erklärt
In Deutschland haben Arbeitnehmer gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf mindestens 24 Werktage (Werktage sind alle Tage außer Sonntag und gesetzliche Feiertage) Urlaub pro Jahr, bei einer 6-Tage-Arbeitswoche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Die Wartezeit für den Urlaubsanspruch beträgt in der Regel 6 Monate, was bedeutet, dass ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen vollständigen Urlaubsanspruch hat.
Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub, jedoch wird dieser je nach der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage berechnet. Bei einer Teilzeitstelle, etwa einer 2-Tage-Woche, ist der Urlaubsanspruch anteilig zum Vollzeitanspruch zu berechnen. In diesem Fall würde der Arbeitnehmer nur 2/6 des Jahresurlaubs (also 8 Tage) erhalten, anstelle der vollen 24 Tage einer 6-Tage-Woche.
Urlaubsanspruch berechnen
Der Urlaubsanspruch wird in der Regel anhand der Anzahl der vereinbarten Arbeitstage pro Woche und der Betriebszugehörigkeit berechnet.
Urlaubsanspruch berechnen | Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
Wenn der Urlaubsanspruch auf einer 6-Tage-Woche basiert (zum Beispiel 24 Tage), und ein Arbeitnehmer eine andere Anzahl an Arbeitstagen pro Woche hat, lautet die Berechnungsformel:
Beispiel: Angenommen, der Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Ein Arbeitnehmer arbeitet jedoch nur an 5 Tagen pro Woche (Teilzeit):
Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat in diesem Fall 20 Urlaubstage im Jahr.
Urlaub bei mehr oder weniger als 6 Monate Beschäftigung
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. In den ersten 6 Monaten nach dem Arbeitsantritt erwerben neue Mitarbeiter ihren Urlaubsanspruch anteilig. Das bedeutet, dass sie für jeden Monat der Beschäftigung 1/12 ihres Jahresurlaubs erarbeiten. Ein Mitarbeiter, der beispielsweise 24 Urlaubstage pro Jahr hat, erwirbt in den ersten 6 Monaten 2 Urlaubstage pro Monat.
Der Anspruch auf vollen Jahresurlaub (nach den 6 Monaten Wartezeit) entsteht gemäß dem Bundesurlaubsgesetz in der Regel nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Dies bedeutet, dass der volle Urlaubsanspruch erst nach Ablauf der ersten sechs Monate entsteht. Wenn der Arbeitnehmer also mehr als sechs Monate beschäftigt ist, hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Ausschluß von Doppelansprüchen
Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, wenn dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub von einem früheren Arbeitgeber gewährt wurde. Daher darf derselbe Urlaubsanspruch nicht doppelt geltend gemacht werden. Zudem ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Dies ermöglicht dem neuen Arbeitgeber, den verbleibenden Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen.
Recht auf Urlaub im Krankheitsfall
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urlaubsanspruchs betrifft den Krankheitsfall. Arbeitnehmer, die während des Urlaubs erkranken, können den Urlaub unter bestimmten Bedingungen "nachholen". Der Urlaub verfällt nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht in der Lage ist, seinen Urlaub zu nehmen.
Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beim Ende eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder den Ablauf eines befristeten Vertrags, haben Arbeitnehmer Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, muss dieser finanziell abgegolten werden.
Häufig gestellte Fragen:
Habe ich Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?
Kann Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?
Quellenangabe:
- Bundesministerium der Justiz (BMJ): Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)