Abgeltungssteuer Einfach erklärt
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die in Deutschland auf Kapitalerträge erhoben wird. Seit dem 1. Januar 2009 ersetzt sie die bis dahin geltende Quellensteuer und wird direkt von den Banken und Finanzinstituten auf die Kapitalerträge der Anleger abgeführt. Diese Steuerart vereinfacht die Besteuerung von Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen, indem sie als Endbesteuerung fungiert und die Steuerpflichtigen von der Pflicht befreit, diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf die Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Banken und Finanzinstitute berechnen und führen die Steuer automatisch ab, wodurch die Erträge nach Steuerabzug an den Anleger ausgezahlt werden.
- Kapitalerträge: Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
- Steuersatz: 25 % auf die Kapitalerträge.
- Zusatzkosten: Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer.
Freibeträge und Steuererklärung
Jeder Steuerpflichtige kann einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für Ehepaare) nutzen (Stand: 08.08.2024). Dieser Betrag ist steuerfrei und gilt für sämtliche Kapitalerträge. Er überschreiten diese Freigrenze, so wird nur der darüber hinausgehende Betrag besteuert.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro pro Person und Jahr.
- Übersteuerung: Kapitalerträge über dem Freibetrag werden mit der Abgeltungssteuer belastet.
Falls der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird, können die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Dies kann besonders dann relevant sein, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer liegt.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt einige Besonderheiten und Ausnahmen bei der Abgeltungssteuer:
- Verluste aus Kapitalanlagen: Verluste können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Unverrechnete Verluste können in das nächste Jahr vorgetragen werden.
- Freibeträge in der Steuererklärung: Bei hohen Kapitalerträgen kann es sinnvoll sein, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen, um den Sparer-Pauschbetrag voll auszuschöpfen.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird zusätzlich zur Abgeltungssteuer fällig, wenn der Steuerpflichtige Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist.
Vorteile der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer bietet mehrere Vorteile für Steuerpflichtige:
- Einfachheit: Die Steuer wird direkt von den Banken abgeführt, was den Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen reduziert.
- Transparenz: Durch die pauschale Besteuerung der Kapitalerträge ist die Steuerlast klar und vorhersehbar.
- Steuergutschrift: Bei der Steuererklärung können eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden.
Fazit
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die eine einfache und transparente Besteuerung ermöglicht. Mit einem festen Steuersatz von 25 % sowie der Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro jährlich zu nutzen, wird die Steuerbelastung auf Kapitalerträge direkt von den Banken abgeführt. Durch die damit verbundene Vereinfachung der Steuerverwaltung und die Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten bietet die Abgeltungssteuer sowohl Vorteile als auch einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
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