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Abgeltungssteuerrechner

Abgeltungssteuerrechner Rechner + Formeln und Infos

16. August 2023
|
Aktualisiert: 20. Mai 2024

Suchst du nach einem Online-Rechner, der die Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen oder die Kapitaleinkünfte vor Steuern berechnen kann? Dann haben wir genau das Richtige für dich - unseren Abgeltungssteuerrechner! Dieser Abgeltungssteuerrechner kann für dich die Kapitaleinkünfte vor und nach Steuern berechnen, den zu versteuernden Betrag berechnen, die Kapitalertragssteuer berechnen, den Solidaritätszuschlag berechnen und die Kirchensteuer berechnen. Außerdem haben wir nützliche Informationen und die richtigen Formeln für dich.

Sicher ist sicher!

Dieser Abgeltungssteuerrechner bietet hilfreiche Berechnungen, ersetzt aber keine professionelle Steuerberatung. Für konkrete steuerliche Angelegenheiten solltest du bitte einen Steuerexperten aufsuchen.

Kapitaleinkünfte nach Steuern:

Dieser Rechner berechnet die Kapitaleinkünfte nach Steuern basierend auf den eingegebenen Daten wie Kapitaleinkünfte vor Steuern, Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuersatz.

Kapitaleinkünfte vor Steuern:

Dieser Rechner berechnet die Kapitaleinkünfte vor Steuern basierend auf den eingegebenen Daten wie Kapitaleinkünfte nach Steuern, Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuersatz.

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Was ist ein Abgeltungssteuerrechner?

Dieser Abgeltungssteuerrechner, auch Abgeltungssteuer-Rechner genannt, ist ein einfacher und kostenloser Online-Rechner. Anhand von Angaben wie Kapitaleinkünften vor und nach Steuern, Sparer-Pauschbetrag und Kirchensteuersatz kann er je nach Wahl entweder die Kapitaleinkünfte vor Steuern oder die Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen bzw. die Kapitalertragssteuer berechnen.

Abgeltungssteuerrechner: Wie verwende ich diesen Rechner?

  1. Was soll berechnet werden?: Wähle zuerst aus, was du berechnen möchtest. Du hast die Möglichkeit, die Kapitaleinkünfte vor Steuern oder die Kapitaleinkünfte nach Steuern zu berechnen.
  2. Betrag angeben: Bitte gib den Betrag an, der als Grundlage für die Berechnung deiner Auswahl benötigt wird.
  3. Sparer-Pauschbetrag angeben: Gib nun den Sparer-Pauschbetrag ein. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, der im deutschen Steuerrecht für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei, ohne dass sie in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
  4. Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) berechnen: Nachdem du die beiden benötigten Angaben eingegeben hast, klicke auf den "Berechnen"-Button, um die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer und die Gesamtbelastung zu berechnen. Das Ergebnis wird anschließend im Ausgabefeld angzeigt.

Definition: Was genau ist Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer?

Die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer ist eine Form der Besteuerung von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus Kapitalanlagen. Sie wird in vielen Ländern erhoben, um Einkommen aus Kapitalanlagen zu besteuern.

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer, die direkt von den Kapitalerträgen abgezogen wird, bevor sie dem Anleger ausgezahlt werden. Sie wird in der Regel zu einem festen Satz erhoben und soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen.

Im Unterschied dazu erfolgt bei der Kapitalertragssteuer die Besteuerung der Kapitalerträge über die Einkommensteuer. Hier werden die Kapitalerträge dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und mit dem entsprechenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Die genauen Regelungen zur Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer variieren von Land zu Land und können sich auch innerhalb eines Landes im Laufe der Zeit ändern.

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Formel: Abgeltungssteuer berechnen - Wie wird sie berechnet?

Die Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) in Deutschland wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Hier ist eine schrittweise Anleitung zur Berechnung der Kapitalertragssteuer:

Schritt 1: Zu versteuernden Betrag ermitteln

Zu versteuernder Betrag = Kapitalerträge − Sparer-Pauschbetrag

Schritt 2: Kapitalertragssteuer berechnen

Kapitalertragssteuer = Zu versteuernder Betrag × Steuersatz

Schritt 3: Solidaritätszuschlag berechnen

Solidaritätszuschlag = Kapitalertragssteuer × 0,055

Schritt 4: Kirchensteuer berechnen

Kirchensteuer = Kapitalertragssteuer × Kirchensteuersatz

Für den Kirchensteuersatz kann entweder 0,08 (8 %) oder 0,09 (9 %) je nach Bundesland eingesetzt werden.

Schritt 5: Gesamtbelastung berechnen

Gesamtbelastung = Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer

Worauf fällt die Abgeltungssteuer an?

Die Abgeltungssteuer fällt auf verschiedene Arten von Kapitalerträgen an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zinsen: Abgeltungssteuer wird auf Zinserträge aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeldanlagen und anderen verzinslichen Wertpapieren erhoben.
  • Dividenden:Dividendenerträge aus Aktien und Investmentfonds unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer.
  • Kursgewinne: Abgeltungssteuer wird auf Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteilen und Optionen erhoben. Dabei ist zu beachten, dass die Steuer nur auf den Gewinnbetrag, also die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis, anfällt.
  • Einnahmen aus partiarischen Darlehen und partiarischen Genussrechten: Auch hierbei können Kapitalerträge anfallen, die der Abgeltungssteuer unterliegen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Spezialfälle, bei denen die Abgeltungssteuer nicht oder in anderer Form anfällt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte steuerbegünstigte Anlageformen wie Riester-Rentenverträge, betriebliche Altersvorsorge und bestimmte Formen der Wohnungsbauprämie.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge, der in Deutschland gilt. Er dient dazu, kleine Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei zu stellen, ohne dass eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Der Pauschbetrag soll die Verwaltungsaufwände sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für die Finanzverwaltung reduzieren.

Für das Jahr 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden.

Der Sparer-Pauschbetrag gilt für verschiedene Arten von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und bestimmte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Wenn die Kapitalerträge eines Steuerpflichtigen den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, bleiben sie steuerfrei.

Es gibt auch die Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag auf Antrag aufzuteilen, wenn mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken geführt werden. Die Aufteilung kann dann zur optimalen Ausnutzung des Freibetrags genutzt werden.

Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Form der Steuer, die an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird. Sie wird direkt von der zahlenden Stelle abgeführt und betrifft in der Regel Einkünfte, die an eine Person oder eine Organisation im Ausland gezahlt werden.

Die Quellensteuer wird von vielen Ländern erhoben, um sicherzustellen, dass Einkünfte, die an Nichtansässige oder ausländische Entitäten gezahlt werden, besteuert werden. Sie wird in der Regel auf bestimmte Einkommensarten wie Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren oder Honorare erhoben.

Der Name "Quellensteuer" stammt von der Tatsache, dass die Steuer direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird, das heißt, dass der Zahlende die Steuer von den Zahlungen abzieht und an die Steuerbehörde abführt. Dies geschieht oft bei grenzüberschreitenden Zahlungen, wenn der Zahlende im Ausland sitzt und die Einkünfte an eine im Ausland ansässige Person oder Organisation gehen.

Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land und Art der Einkünfte. In einigen Fällen gibt es zwischen den Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die die Quellensteuer reduzieren oder eliminieren können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich die Abgeltungsteuer umgehen?

Die Abgeltungssteuer ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Kapitalerträge zu besteuern. Die Einhaltung der Steuergesetze ist eine rechtliche Verpflichtung für alle Steuerpflichtigen.

Es gibt jedoch legale Möglichkeiten, um die Abgeltungssteuerbelastung zu optimieren oder zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung von Freibeträgen wie dem Sparer-Pauschbetrag, um einen Teil der Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus können Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.

Was ist mit ausländischen Kapitalerträgen?

Bei ausländischen Kapitalerträgen gilt grundsätzlich auch die Abgeltungssteuer, sofern der Steuerpflichtige in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das bedeutet, dass deutsche Steuerresidenten ihre weltweiten Kapitalerträge in Deutschland versteuern müssen.

Für ausländische Kapitalerträge gelten jedoch besondere Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung und die Möglichkeit der Anrechnung von ausländischen Steuern. Es gibt verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern, die die Besteuerung von Kapitalerträgen regeln und eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen.

Im Rahmen dieser DBA kann es verschiedene Szenarien geben:

  • Quellensteuer: In einigen Ländern wird eine Quellensteuer auf Kapitalerträge erhoben. Diese Steuer wird in der Regel im jeweiligen Land abgeführt. In Deutschland kann die bereits gezahlte ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Anrechnungsmethode: Bei Anwendung der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Kapitalerträge in Deutschland besteuert, wobei die bereits im Ausland gezahlten Steuern angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass der Steuerpflichtige letztendlich nur die Differenz zwischen der deutschen Abgeltungssteuer und den bereits gezahlten ausländischen Steuern entrichten muss.
  • Steuerbefreiung: In einigen Fällen können bestimmte ausländische Kapitalerträge von der deutschen Abgeltungssteuer befreit sein. Dies kann beispielsweise bei bestimmten ausländischen Renten oder Staatsanleihen der Fall sein.

Gilt die Abgeltungssteuer auch für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien?

Nein, die Abgeltungssteuer gilt in der Regel nicht für Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Deutschland. Gewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen normalerweise der sogenannten "Spekulationssteuer" oder "Einkommensteuer".

Die Besteuerung von Immobiliengewinnen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Haltedauer der Immobilie und des Verwendungszwecks.

  • Spekulationssteuer: Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkaufen, können die Gewinne als "spekulative Gewinne" angesehen werden und unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab.
  • Einkommensteuer: Wenn Sie die Immobilie länger als zehn Jahre halten oder sie vermietet haben, können die Gewinne unter bestimmten Umständen steuerfrei sein.

Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer Steuerbehörde über die aktuellen Steuervorschriften und -pflichten im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen in Deutschland zu informieren.

Muss ich die Abgeltungssteuer selbst berechnen und zahlen?

Ja, in der Regel bist du als Steuerpflichtiger in Deutschland selbst dafür verantwortlich, die Abgeltungssteuer auf deine Kapitalerträge zu berechnen und an das Finanzamt zu zahlen. Dies gilt für Erträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren.

Die Abgeltungssteuer wird in der Regel von Banken und anderen Finanzinstituten automatisch auf Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Du musst jedoch sicherstellen, dass alle relevanten Einkünfte in deiner Steuererklärung korrekt angegeben werden.

Wie funktioniert die Besteuerung von Investmentfonds unter der Abgeltungssteuer?

Die Besteuerung von Investmentfonds unter der Abgeltungssteuer erfolgt wie folgt:

  • Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen: Wenn ein Investmentfonds Gewinne erwirtschaftet und diese als Ausschüttungen an die Anleger weitergibt, unterliegen diese Ausschüttungen der Abgeltungssteuer. Die Fondsgesellschaft behält die Steuer direkt von den Ausschüttungen ein und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Thesaurierende Fonds: Thesaurierende Fonds reinvestieren erwirtschaftete Gewinne automatisch und schütten keine Erträge aus. In diesem Fall erfolgt keine sofortige Besteuerung. Die erzielten Gewinne erhöhen jedoch den steuerpflichtigen Wert Ihres Fondsanteils, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann, wenn Sie Ihre Anteile später verkaufen.
  • Verkauf von Fondsanteilen: Wenn du deine Fondsanteile verkaufen solltest, werden Kursgewinne in der Regel als Teil deines steuerpflichtigen Einkommens behandelt. Die Abgeltungssteuer wird auf den Gewinnbetrag, d.h. die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis, erhoben.
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