Biersteuer berechnen | Einfach erklärt
Was ist die Biersteuer?
Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf Bier erhoben wird. Sie basiert auf dem Stammwürzegehalt des Bieres, gemessen in Grad Plato, und wird pro Hektoliter berechnet. Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 Euro je Grad Plato. Alkoholfreies Bier mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent unterliegt nicht der Biersteuer.
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können für im Brauverfahren hergestelltes Bier ermäßigte Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz (BierStG) in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind, Betriebsräume nutzen, die räumlich von anderen Brauereien getrennt sind, und Bier nicht unter Lizenz brauen (§ 2 Abs. 3 BierStG).
Das Brauen unter Lizenz ist jedoch für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes unschädlich, wenn:
- die Lizenzherstellung weniger als die Hälfte der Gesamtjahreserzeugung beträgt,
- die Lizenzherstellung zum Steuersatz nach § 2 Abs. 1 BierStG versteuert wird und
- die Gesamtjahreserzeugung 200.000 Hektoliter nicht übersteigt.
Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 50 Prozent reduzieren. Dabei werden folgende Staffelsteuersätze angewendet:
- auf 75 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
- auf 70 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
- auf 60 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern,
- auf 50 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
Wie wird die Biersteuer berechnet?
Die Biersteuer wird basierend auf dem Stammwürzegehalt des Bieres und der Menge des verkauften Bieres berechnet. Der Stammwürzegehalt wird in Grad Plato angegeben. Der Regelsteuersatz beträgt 0,787 Euro je Grad Plato pro Hektoliter. Die Formel zur Berechnung der Biersteuer lautet:
Biersteuer = Stammwürzegehalt (Grad Plato) ⋅ Verkaufsmenge (hl) ⋅ Steuersatz (Euro je Grad Plato)